Kann im Mietvertrag mehr an Betriebskosten vereinbart werden?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 24.11.2022 (21 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Legionellenprüfungskosten.OGH 5 Ob 120/22s, 24.11.2022
- Es sind nur solche Ausgaben als Betriebskosten verrechenbar, die in regelmäßigen Zeitabständen wiederkehren, also „laufende" Kosten des „Betriebs" sind.OGH 5 Ob 131/09i, 07.07.2009
- Zinsen, die aufgrund der verspäteten Bezahlung fälliger Hausbesorgerentgelte aufgelaufen sind, sind keine Betriebskosten nach § 21 Abs 1 Z 8, § 23 Abs 1 Z 1 MRG, jeweils idF vor der WRN 2000.OGH 5 Ob 6/08f, 15.04.2008
- Hier: Klausel in Mietvertrags-Formblättern, die im Hinblick auf § 21 Abs 1 Z 6 MRG gegen das Transparenzgebot des § 6 Abs 3 KSchG verstößt.OGH 1 Ob 241/06g, 27.03.2007
- Hier: Anschaffung eines Wasserschlauchs und Entfernung einer Dachlawine.OGH 5 Ob 24/99m, 09.02.1999
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Die Kosten der Wartung der Brandmeldeanlage stellen keine Betriebskosten im Sinne des § 21 Abs 1 Z 4 MRG dar; dabei handelt es sich um Kosten der Erhaltung des Hauses schlechthin, auch wenn eine solche Brandmeldeanlage von der Baubehörde als Auflage vorgeschrieben wurde. Anders verhält es sich mit den Kosten der Versicherung der Brandmeldeanlage. Diese ist Bestandteil des versicherten Gebäudes wie jeder andere Gebäudeteil auch.OGH 5 Ob 104/93, 30.08.1994
- Abweichende Vereinbarungen zu Lasten des Mieters können nicht rechtswirksam getroffen werden, eine extensive Auslegung des Gesetzes ist ausgeschlossen.OGH 5 Ob 151/92, 19.01.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069690 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 7 von 21.
- OGH 5 Ob 120/22s, 24.11.2022, Fall aus Kärnten
- OGH 5 Ob 161/21v, 21.02.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 27/21p, 31.01.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 175/18y, 06.11.2018, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 221/17m, 10.04.2018, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 138/17f, 21.12.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 169/17i, 23.10.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 21 · Betriebskosten und laufende öffentliche Abgaben
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Der Vermieter kann jeweils für ein ganzes Kalenderjahr wählen, ob er die Betriebskosten pauschal verrechnet oder einzeln vorschreibt. Vereinbarungen, die noch unter dem früheren Mietengesetz getroffen wurden, binden ihn dabei nicht.
Ja. Aufwendungen für den Betriebsrat sind Betriebskosten, obwohl das Gesetz sie in seiner Aufzählung nicht nennt. Sie kommen zu den dort aufgezählten Aufwendungen für die Hausbetreuung hinzu.