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Brauche ich für die Anmerkung im Grundbuch den Treuhänder?

günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Bauträger, Treuhänder, Käufer
Nein. Als Wohnungseigentumsbewerber können Sie die Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum im Rang der Treuhänderrangordnung beantragen, ohne den Treuhänder einzubeziehen. Er wird dadurch weder in seinen Grundbuchsrechten noch sonst in geschützten Interessen verletzt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 18.01.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Der Treuhänder nach § 12 BTVG wird weder in seinen bücherlichen Rechten noch an seinen sonst rechtlich geschützten Interessen dadurch verletzt, dass ein Wohnungseigentumsbewerber die Anmerkung der Zusage von Wohnungseigentum im Rang dieser Treuhänderrangordnung beantragt, ohne den Treuhänder in diese Antragstellung miteinzubeziehen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131933 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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