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Brauche ich für die Anmerkung meiner Wohnungszusage eine Einwilligungserklärung?

günstig für Wohnungseigentumsbewerber betrifft Wohnungseigentumsbewerber, Bauträger, Käufer
Nein. Für die Anmerkung, dass das Recht auf Einräumung von Wohnungseigentum übertragen wurde, ist keine ausdrückliche Einwilligung in die Eintragung nötig, weil dadurch kein dingliches Recht erworben oder verändert wird. Nachweisen müssen Sie aber zweifelsfrei, dass die Anwartschaft auf Sie übergegangen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 25.04.2023 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Für eine Anmerkung der Übertragung des Rechts auf Wohnungseigentumseinräumung im Sinn des § 40 Abs 2 vierter Satz WEG 2002 ist keine Aufsandungserklärung erforderlich. Es handelt sich nicht um den grundbücherlichen Erwerb oder die Umänderung eines dinglichen Rechts im Sinn des § 26 Abs 2 GBG.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118477 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 5.

Im Gesetz

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