Wo müssen die Vertragsbedingungen beim Onlinekauf stehen?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 28.02.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Prüfung einer Geschäftspraktik einer (online)Vermittlerin von Flügen, Städtereisen, Pauschalreisen, Bahnreisen, Übernachtungen in Hotels und Mietwagen. Der Abschluss eines kostenpflichtigen "Abos" zusätzlich zur vermittelten Reiseleistung, ohne dass darüber unmittelbar vor Betätigung des Buttons "jetzt kaufen" auf die Vertragsbedingungen für dieses "Abo" hingewiesen wird, verstößt gegen § 8 Abs 1 iVm 4 FAGG.OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131944 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 3 Ob 199/23w, 28.02.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
FAGG §8
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein Onlineshop darf die Angaben zur Garantie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, in einem aufklappbaren Textteil oder in einem eigenen Fenster unterbringen. Voraussetzung ist, dass Sie schon bei der Produktbeschreibung deutlich und rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wo diese Angaben zu finden sind und worum es dabei geht.
Eine Vereinbarung über das zuständige Gericht ist auch dann schriftlich zustande gekommen, wenn sie nicht im Vertrag selbst steht, sondern in den Geschäftsbedingungen. Voraussetzung ist, dass der Vertragstext ausdrücklich auf diese Bedingungen verweist.