Zum Inhalt springen

Wo müssen die Vertragsbedingungen beim Onlinekauf stehen?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Onlinehändler, Unternehmer
Die Pflichtangaben müssen unmittelbar vor Ihrer Bestellung erscheinen, also im letzten Bestellschritt, klar und hervorgehoben. Sie müssen außerdem in unmittelbarer Nähe jener Schaltfläche stehen, mit der Sie die Bestellung abschicken.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 28.02.2024 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Die Informationspflicht des § 8 Abs 1 FAGG wird entscheidend durch die dort angeordnete „Unmittelbarkeit“ geprägt. Diese weist dabei eine zeitliche und eine räumliche Komponente auf. Der Unternehmer muss unmittelbar vor der Vertragserklärung (zeitliche Unmittelbarkeit), also im letzten Bestellschritt auf die in § 8 Abs 1 FAGG genannten Informationen klar und in hervorgehobener Weise hinweisen. Die Regelung soll auch sicherstellen, dass diese Vertragsbestandteile in unmittelbarer Nähe der für die Abgabe der Bestellung erforderlichen Bestätigung angezeigt werden (räumliche Unmittelbarkeit).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131944 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

FAGG §8

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Garantieangaben im Onlineshop

Ja. Ein Onlineshop darf die Angaben zur Garantie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, in einem aufklappbaren Textteil oder in einem eigenen Fenster unterbringen. Voraussetzung ist, dass Sie schon bei der Produktbeschreibung deutlich und rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wo diese Angaben zu finden sind und worum es dabei geht.

günstig für Unternehmer Gerichtsstandsklausel in den Geschäftsbedingungen

Eine Vereinbarung über das zuständige Gericht ist auch dann schriftlich zustande gekommen, wenn sie nicht im Vertrag selbst steht, sondern in den Geschäftsbedingungen. Voraussetzung ist, dass der Vertragstext ausdrücklich auf diese Bedingungen verweist.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Pflichtangaben im Onlineshop vor der Bestellung
Vertragsrecht · Information vor der Onlinebestellung
Vertragsrecht · Wahrnehmbarkeit von Verbraucherinformationen
Vertragsrecht · Information durch Verlinkung