Wann muss ein Onlineshop mich über die Bedingungen informieren?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 23.01.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131945 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 4 Ob 5/18s, 23.01.2018, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
FAGG §8
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Ein Onlineshop darf die Angaben zur Garantie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, in einem aufklappbaren Textteil oder in einem eigenen Fenster unterbringen. Voraussetzung ist, dass Sie schon bei der Produktbeschreibung deutlich und rechtzeitig darauf hingewiesen werden, wo diese Angaben zu finden sind und worum es dabei geht.
Ja, das ist möglich. Für das Erlöschen des Rücktrittsrechts bei einer vorzeitig erfüllten Dienstleistung gelten nur die im Gesetz genannten Voraussetzungen. Weitere, dort nicht genannte Informationspflichten kommen als zusätzliche Bedingung nicht hinzu.