Zum Inhalt springen

Muss ich die Provisionsübersicht des Maklers unterschreiben?

günstig für Makler betrifft Konsumenten, Wohnungssuchende, Immobilienmakler
Nein. Der Immobilienmakler muss Ihnen vor Abschluss des Maklervertrags eine schriftliche Übersicht über die zu erwartenden Kosten geben. Schriftlich heißt aber nicht, dass Sie oder er das Papier unterschreiben müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 28.02.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Das Gebot der Schriftlichkeit in § 30b KSchG bedeutet nicht, dass die Parteien das Dokument unterschreiben müssen: Eine Unterfertigung der schriftlichen Übersicht durch den Verbraucher ist somit nicht erforderlich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0131958 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Provision beim Vorvertrag
Vertragsrecht · Stillschweigender Auftrag an den Makler
Vertragsrecht · Provision bei verletzter Hinweispflicht
Vertragsrecht · Schriftform bei Maklervereinbarungen
Vertragsrecht · Provisionsminderung bei fehlender Aufklärung