Muss ich dem Makler schon nach einem Vorvertrag Provision zahlen?
günstig für Auftraggeber betrifft Auftraggeber, Makler, Käufer, Verkäufer
Nein. Der Abschluss eines Vorvertrags allein lässt den Provisionsanspruch noch nicht entstehen. Erst das eigentliche Geschäft löst die Provision aus.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 17.02.2023 (5 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1974)
Der Abschluß eines Vorvertrages bringt für sich allein einen Provisionsanspruch nach § 6 HVG nicht zum Entstehen (Gschnitzer in Klang 2. Auflage IV/1, 575; GlUNF 5848).
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zum MaklerG.OGH 6 Ob 10/23y, 17.02.2023
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029138 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 6 Ob 10/23y, 17.02.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
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