Kann ich die Maklerprovision kürzen, wenn ein Merkblatt fehlte?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 24.04.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2001)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Wie sich die Pflichtverletzung auf die Abwicklung des Geschäfts ausgewirkt hat, ist ohne Bedeutung.OGH 9 Ob 74/15w, 25.05.2016
- Die Provisionsminderung wegen eines Verstoßes gegen § 30b Abs 1 KSchG kann nicht deshalb abgelehnt werden, weil das Geschäft nicht anders abgewickelt worden wäre, hätte sich der Makler pflichtgemäß verhalten.OGH 1 Ob 304/02s, 02.09.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115514 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 9 Ob 25/24b, 24.04.2024, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 30b · Besondere Aufklärungspflichten des Immobilienmaklers
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie wegen eines Mangels nur den Preis mindern wollen, dürfen Sie nicht die gesamte Zahlung verweigern. Sie können lediglich den Betrag der Preisminderung gegen die Forderung aufrechnen.
Preisminderung und Schadenersatz können Sie grundsätzlich nicht gleichzeitig verlangen. Mit der Minderung des Entgelts ist die mangelhafte Erfüllung bereits ausgeglichen; bekämen Sie zusätzlich die mangelfreie Leistung oder deren Wert, wären Sie doppelt begünstigt. Sie können aber statt der Minderung den Schadenersatz wählen, wenn Ihnen das günstiger erscheint.