Darf mein Baumeister schon vor Baubeginn eine Sicherheit verlangen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 28.07.2021 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Sicherstellung ist für das noch ausstehende Entgelt vorzunehmen - gleichgültig, ob dieses fällig ist oder nicht und ob es wegen eines vertraglich vereinbarten Haftrücklasses noch zurückbehalten wird.OGH 3 Ob 28/23y, 15.03.2023
- Dass der eingeforderte Betrag im Hinblick auf den Werklohnanteil überhöht ist, führt nicht zur Unbeachtlichkeit des Begehrens, sondern hat nur dessen Reduktion auf den noch zulässigen Inhalt zur Folge, wenn der Besteller die Höhe der Sicherstellung selbst ohne weiteres erkennen kann bzw im Fall eines deutlich überhöhten Sicherungsbegehrens kein unverhältnismäßig hoher Aufwand mit der Ermittlung des angemessenen Betrages verbunden ist.OGH 9 Ob 30/21h, 28.07.2021
- Ein im Zeitpunkt der Einforderung der Sicherstellung unberechtigt aushaftender Werklohnanteil berechtigt zur Einforderung einer Sicherstellung.OGH 9 Ob 30/21h, 28.07.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132039 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 9 Ob 30/21h, 28.07.2021, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1170b · Sicherstellung bei Bauverträgen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Vor allem vor dem Risiko, im Voraus zu zahlen. Die Regeln gelten für Verträge über den Erwerb oder die Nutzung erst zu errichtender oder durchgreifend erneuerter Gebäude, Wohnungen und Geschäftsräume. Sie beschränken aber nicht die gewerbliche Befugnis, Bauvorhaben abzuwickeln.
Eine Vorauszahlung des Verbrauchers ist nicht von vornherein ausgeschlossen. Sie ist aber unzulässig, wenn damit Ihr Recht umgangen wird, die Zahlung bei mangelhafter Leistung zurückzuhalten. Entscheidend ist, ob es für die Vorauszahlung einen sachlichen Grund gibt, etwa aus der Natur des Vertrags oder aus den gegenseitigen Pflichten.