Wovor schützt mich das Bauträgervertragsgesetz beim Wohnungskauf?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1999, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (6 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1999)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorrangiges Ziel des BTVG ist das Vorauszahlungsrisiko des Erwerbers durch Sicherungspflichten des Bauträgers weitgehend auszuschalten und so den Konsumentenschutz in einem speziellen Bereich der Immobilienbranche zu stärkenOGH 4 Ob 128/23m, 04.04.2024
- Eine Interpretation von § 6 Abs 1 Z 5 KSchG dahingehend, dass diese Bestimmung eine § 4 Abs 1 Z 2 BTVG (seit BGBl I 2008/56 § 4 Abs 3 BTVG) entsprechende Preisbeschränkung normiere, scheidet schon deshalb aus.OGH 10 Ob 17/16x, 21.03.2017
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0113312 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 6.
- OGH 10 Ob 29/24y, 09.07.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 128/23m, 04.04.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 10 Ob 17/16x, 21.03.2017, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 6 · Unzulässige Vertragsbestandteile
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Bei Bauverträgen kann der Unternehmer die Sicherstellung für das noch offene Entgelt schon ab Vertragsabschluss verlangen; er muss dafür noch nichts geleistet haben. Ihre Pflicht, auf Verlangen Sicherheit zu leisten, besteht bis zur vollständigen Bezahlung. Ist der geforderte Betrag zu hoch, wird das Verlangen nur auf das zulässige Maß gekürzt.
Die Schutzbestimmung über die Änderung des Entgelts erfasst nach ihrem Wortlaut nur das Entgelt, das Sie als Verbraucher dem Unternehmen zahlen. Zahlungen des Unternehmens an Sie fallen nicht darunter.