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Zählt eine Erbschaft bei der Berechnung des Unterhalts mit?

günstig für Unterhaltsberechtigter betrifft Kinder, Unterhaltspflichtige, Unterhaltsberechtigte, Erben
Ja, soweit sie es ermöglicht, den angemessenen Unterhalt zu leisten. Geld, das dem Unterhaltspflichtigen zur Abfindung von Erb- oder Pflichtteilsansprüchen zufließt, darf bei der Beurteilung seiner Kräfte nicht unberücksichtigt bleiben. Auch ein Verzicht auf solche Ansprüche darf nicht zulasten des Berechtigten gehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 15.12.2022 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1990)

Geldbeträge, die dem Unterhaltspflichtigen aus einem erbrechtlichen Anspruch wie etwa zur Abfindung seiner Erbansprüche oder Pflichtteilsansprüche zufließen, dürfen bei der Beurteilung seiner Kräfte nicht unberücksichtigt bleiben, soweit sie es ihm gestatten, seiner Verpflichtung zur Leistung des auch danach zu beurteilenden angemessenen Unterhalts nachzukommen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abfertigung als Grundlage des Unterhalts

Nur, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wurde. Der Unterhaltspflichtige muss die Auszahlung als Kapitalbetrag nur dann verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen – also nur, wenn damit eine finanzielle Notlage der Familie abgewendet würde.

günstig für Unterhaltspflichtiger Abfertigung als Eigeneinkommen

Ja. Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, ist sie als sein eigenes Einkommen zu berücksichtigen. Sie fließt damit in die Bemessung des Unterhalts ein.

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