Zählt eine Erbschaft bei der Berechnung des Unterhalts mit?
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Ständige Rechtsprechung seit 1990, zuletzt bestätigt am 15.12.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1990)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vertraglicher Rechtsanspruch des Vaters gegen den väterlichen Großvater auf Erhalt einer jährlichen Geldleistung von (zumindest) 50.000 EUR. Ohne entscheidende Bedeutung, ob es sich dabei um eine Schenkung oder (teilweise Vorweg-)Abfindung seiner Pflichtteilsansprüche handelt, weil die Beträge in der Vergangenheit zur Bestreitung der Lebenshaltungskosten der Familie dienten, zumal das Erwerbseinkommen des Vaters relativ gering war.OGH 3 Ob 192/22i, 15.12.2022
- Ein Verzicht auf die Geltendmachung von erbrechtlichen Ansprüchen darf nicht zu Lasten des Unterhaltsberechtigen gehen.OGH 1 Ob 104/09i, 13.10.2009
- Hier: Kindesunterhalt.OGH 4 Ob 218/08z, 24.02.2009
- Hier: Kapitalanteil der Rente aus einer Lebensversicherung.OGH 4 Ob 218/08z, 24.02.2009
- Das Vermögen ist jedenfalls dann in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn und soweit der Unterhaltspflichtige die Substanz seines Vermögens angreift, um damit die Kosten der von ihm gewählten Lebensführung zu decken (so schon 6 Ob 625/91).OGH 4 Ob 531/95, 25.04.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0047404 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 3 Ob 192/22i, 15.12.2022, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 140 · Abstammung des Kindes
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nur, wenn sie tatsächlich ausgezahlt wurde. Der Unterhaltspflichtige muss die Auszahlung als Kapitalbetrag nur dann verlangen, wenn die Interessen des Unterhaltsberechtigten deutlich überwiegen – also nur, wenn damit eine finanzielle Notlage der Familie abgewendet würde.
Ja. Erhält der Unterhaltsberechtigte eine Abfertigung, ist sie als sein eigenes Einkommen zu berücksichtigen. Sie fließt damit in die Bemessung des Unterhalts ein.