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Was passiert, wenn der Betriebsrat zu spät Stellung nimmt?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Betriebsräte, Arbeitgeber
Nimmt der Betriebsrat erst nach Ablauf der Woche Stellung, ist seine Stellungnahme unwirksam. Die Frist ist eine Höchstfrist und kann nicht verlängert werden. Verständigt der Betriebsinhaber im selben Kündigungsfall noch einmal, beginnt die Woche dadurch nicht neu.

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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Bei der Wochenfrist des § 105 Abs 1 ArbVG handelt es sich um eine nicht verlängerbare Höchstfrist. Eine verspätet zugegangene Stellungnahme des Betriebsrats ist daher unwirksam.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Zeitlicher Zusammenhang bei Betriebsratsverständigung

Zwischen der Verständigung des Betriebsrats und dem Ausspruch der Kündigung muss ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen. Er wird angenommen, wenn es um einen einzigen Kündigungsfall geht und die Kündigung zum nächstmöglichen Termin oder innerhalb weniger Wochen erfolgt.

günstig für Arbeitnehmer Spontane Äußerung statt Betriebsratsbeschluss

Nein. Äußert sich die vorsitzende Person des Betriebsrats spontan zu einer angekündigten Kündigung, beruht das erkennbar nicht auf einem ordentlichen Beschluss des Betriebsrats. Eine solche Äußerung ist deshalb keine Stellungnahme des Betriebsrats.

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