Was passiert, wenn der Betriebsrat zu spät Stellung nimmt?
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Eine weitere Verständigung durch den Betriebsinhaber bei ein und demselben Kündigungsfall löst die einwöchige Frist nicht neuerlich aus.OGH 9 ObA 30/18d, 28.06.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 30/18d, 28.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) § 105 · Anfechtung von Kündigungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zwischen der Verständigung des Betriebsrats und dem Ausspruch der Kündigung muss ein sachlicher und zeitlicher Zusammenhang bestehen. Er wird angenommen, wenn es um einen einzigen Kündigungsfall geht und die Kündigung zum nächstmöglichen Termin oder innerhalb weniger Wochen erfolgt.
Nein. Äußert sich die vorsitzende Person des Betriebsrats spontan zu einer angekündigten Kündigung, beruht das erkennbar nicht auf einem ordentlichen Beschluss des Betriebsrats. Eine solche Äußerung ist deshalb keine Stellungnahme des Betriebsrats.