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Wer entscheidet, ob mein Name aus einer Entscheidung entfernt wird?

betrifft Verfahrensparteien, Betroffene, Antragsteller
Über einen Antrag, eine bereits veröffentlichte Entscheidung des Obersten Gerichtshofs nachträglich zu anonymisieren, entscheidet jener Senat, der die Entscheidung getroffen hat.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 04.02.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Zur Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Anonymisierung einer Entscheidung des OGH ist der erkennende Senat zuständig.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

OGHG §15 Abs5; DSGVO Art17 Abs1 lita

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