Bekomme ich Schadenersatz, wenn mein Name im Urteil steht?
günstig für Staat betrifft Parteien, Betroffene
Wie eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs oder des Verwaltungsgerichtshofs anonymisiert wird, gehört zur rechtsprechenden Tätigkeit des jeweiligen Senats und ist keine Aufgabe der Justizverwaltung. Aus solchen Fragen können deshalb keine Ersatzansprüche gegen den Staat abgeleitet werden.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 27.02.2024 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Bei den Anordnungen über die Anonymisierung von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs nach § 15 Abs 5 OGHG bzw des Verwaltungsgerichtshofs nach § 43 Abs 8 VwGG handelt es sich um Akte der rechtsprechenden Tätigkeit, die vom jeweiligen Senat im Rahmen der Entscheidungsfindung ausgeübt werden und daher nicht losgelöst von der Beschlussfassung in der Sache zu sehen sind, und nicht um eine Aufgabe der Justizverwaltung. Wie aus der Sachentscheidung eines Höchstgerichts selbst, können daher auch aus den mit deren Anonymisierung zusammenhängenden Fragen im Lichte des § 2 Abs 3 AHG keine Ersatzansprüche abgeleitet werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- nur: Zur Entscheidung über einen Antrag auf nachträgliche Anonymisierung einer Entscheidung des OGH ist der erkennende Senat zuständig.OGH 14 Os 103/02, 13.08.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132058 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 11 Ns 12/24i, 27.02.2024
- OGH 1 Ob 83/21v, 14.12.2021, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 158/18y, 04.02.2021
Genannte Normen
AHG §2 Abs3; DSGVO Art17; OGHG §15 Abs5; VwGG §43 Abs8
Verwandte Fragen
Datenschutz · Nachträgliche Anonymisierung einer Entscheidung
Datenschutz · Veröffentlichung von Gerichtsentscheidungen
Schadenersatz · Amtshaftung und Bindung an Höchstgerichte
Schadenersatz · Rechtsmittel vor der Amtshaftung
Schadenersatz · Amtshaftung und Besetzungsvorschlag