Ist meine Zustimmung zur Datennutzung freiwillig, wenn sie Vertragsbedingung ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Klauseln entsprechen zudem nicht dem Transparenzgebot des Art 7 Abs 2 DSGVO, weil die Einwilligungserklärungen ohne besonderen Hinweis im Kontext mit anderen Inhalten angeführt werden.OGH 6 Ob 205/23z, 20.12.2023
- Hier: Verbandsverfahren. Klausel in einem Pauschalreisevertrag (Maturareise) zur Einwilligung in die Verwendung von auf der Reise gemachten Fotos, TV- oder Filmaufnahmen durch den Reiseveranstalter.OGH 6 Ob 205/23z, 20.12.2023
- Dies galt auch schon nach dem DSG 2000.OGH 6 Ob 140/18h, 31.08.2018
- Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach der der Vertragspartner der Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu Zwecken zustimmt, die für die Vertragsabwicklung nicht erforderlich sind, ist daher unzulässig bzw. intransparent.OGH 6 Ob 140/18h, 31.08.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 6.
- OGH 6 Ob 205/23z, 20.12.2023, Fall aus Wien
- OGH 9 Ob 88/22i, 24.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 9 Ob 106/22m, 24.01.2023, Fall aus Steiermark
- OGH 6 Ob 140/18h, 31.08.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
DSG 2000 §4 Z14; DSG 2000 §8 Abs1 Z2; DSGVO Art4 Z11; DSGVO Art6 Abs1 lita; DSGVO Art7 Abs4; DSGVO Art7 Abs2
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Das Datenschutzrecht nennt mehrere Gründe, die eine Verarbeitung von Daten erlauben. Diese Gründe sind grundsätzlich gleichwertig und können auch nebeneinander bestehen. Ihre Einwilligung muss also nicht zusätzlich zu einem anderen Erlaubnisgrund vorliegen.
In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.