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Ist meine Zustimmung zur Datennutzung freiwillig, wenn sie Vertragsbedingung ist?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Kunden, Reisende, Unternehmer
In der Regel nein. Wird Ihre Einwilligung in die Verarbeitung von Daten, die für den Vertrag gar nicht nötig sind, an den Vertragsabschluss gekoppelt, gilt sie grundsätzlich als nicht freiwillig. Nur besondere Umstände im Einzelfall können für Freiwilligkeit sprechen. Eine solche Klausel in Geschäftsbedingungen ist daher unzulässig, zumal wenn sie ohne besonderen Hinweis zwischen anderen Inhalten steht.

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Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 20.12.2023 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Bei der Koppelung der Einwilligung zu einer Verarbeitung vertragsunabhängiger personenbezogener Daten mit einem Vertragsabschluss ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Erteilung der Einwilligung nicht freiwillig erfolgt, wenn nicht im Einzelfall besondere Umstände für eine Freiwilligkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung sprechen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132251 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 6.

Genannte Normen

DSG 2000 §4 Z14; DSG 2000 §8 Abs1 Z2; DSGVO Art4 Z11; DSGVO Art6 Abs1 lita; DSGVO Art7 Abs4; DSGVO Art7 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Erlaubnisgründe für die Datenverarbeitung

Das Datenschutzrecht nennt mehrere Gründe, die eine Verarbeitung von Daten erlauben. Diese Gründe sind grundsätzlich gleichwertig und können auch nebeneinander bestehen. Ihre Einwilligung muss also nicht zusätzlich zu einem anderen Erlaubnisgrund vorliegen.

günstig für Unternehmer Aufklärende Sätze in Vertragsbedingungen

In diesem Verfahren werden Vertragsbedingungen darauf geprüft, ob sie gegen ein Gesetz oder die guten Sitten verstoßen; geprüft wird dabei im Kern, was die Parteien erklären wollen. Dient ein Satz nur dazu, Sie als Verbraucher aufzuklären, ist er grundsätzlich unbedenklich.

Verwandte Fragen

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