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Ist meine Zustimmung zur Datenweitergabe gültig, wenn der Empfänger unklar ist?

günstig für Konsument betrifft Konsumenten, Bankkunden, Kreditnehmer, Banken, Unternehmer
Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer Daten wirkt nur, wenn Sie wissen, welche Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Eine Vertragsklausel, die als Empfänger nur eine zentrale Evidenzstelle oder Gemeinschaftseinrichtungen von Kreditunternehmen nennt, genügt dafür nicht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 23.06.2026 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Eine wirksame Zustimmung zur Verwendung nichtsensibler Daten liegt nur vor, wenn der Betroffene weiß, welche seiner Daten zu welchem Zweck verwendet werden. Diesem Erfordernis wird eine Vertragsbestimmung nicht gerecht, die als Empfänger "eine zentrale Evidenzstelle und/oder Gemeinschaftseinrichtungen von Kreditunternehmungen" nennt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 15 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115216 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 17.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Unternehmer Erlaubnisgründe für die Datenverarbeitung

Das Datenschutzrecht nennt mehrere Gründe, die eine Verarbeitung von Daten erlauben. Diese Gründe sind grundsätzlich gleichwertig und können auch nebeneinander bestehen. Ihre Einwilligung muss also nicht zusätzlich zu einem anderen Erlaubnisgrund vorliegen.

günstig für Unternehmer Hinweisklausel im Verbraucherkreditvertrag

Nein. Der gesetzlich verlangte Hinweis, dass eine Vereinbarung keine gutzuschreibenden Zinsen umfasst, ist für sich weder gesetz- noch sittenwidrig und verschiebt auch nicht die Beweislast. Ob er nach Platzierung und Gestaltung auffällig genug ist, wird nicht im Verbandsverfahren geklärt, sondern nur in Ihrem eigenen Verfahren gegen die Bank.

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