Darf eine teilrechtsfähige Einrichtung ihr Vermögen selbst zurückfordern?
günstig für Rechtsträger betrifft Einrichtungen, Universitäten, Unternehmer, Kläger
Ja. Wer Vermögen und Rechte erwerben darf, darf dieses Vermögen auch gegen rechtswidrige Eingriffe und grundlose Verschiebungen verteidigen. Das folgt schon aus dem Recht auf Vermögen und muss nicht eigens im Gesetz stehen.
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 27.09.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Das aus der Teilrechtsfähigkeit erfließende Recht, Vermögen und Rechte zu erwerben, umfasst auch die Befugnis, erworbenes Vermögen gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen oder rechtsgrundlose Verschiebungen zu schützen. Das ist eine notwendige Konsequenz des Rechts auf Vermögen und muss auch für teilrechtsfähige Rechtspersönlichkeit nicht gesondert normiert werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Geltendmachung von Kondiktionsansprüchen nach § 877 ABGB, deren Ziel die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nichtiger Rechtsgeschäfte ist.OGH 9 ObA 5/18b, 27.09.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132291 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 9 ObA 5/18b, 27.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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