Darf jemand verrechnen, was er mir eigenmächtig weggenommen hat?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 18.05.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1952)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033239 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 1 Ob 69/22m, 18.05.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Beruht eine Schadensfolge auf einem selbständigen Entschluss, den Sie selbst gefasst haben und den das haftungsbegründende Ereignis nicht herausgefordert hat, ist sie dem Schädiger nicht mehr zuzurechnen. Diese Folge müssen Sie dann selbst tragen.
Wenn Sie Ersatz verlangen, müssen Sie sich anrechnen lassen, was Sie sich dadurch erspart haben, dass Sie Ihre eigene Leistung nicht erbringen mussten. Dazu zählen etwa Gebühren, Zinsen und Spesen für einen Kredit, den Sie nun nicht aufnehmen mussten, oder Zinsen aus einem zurückerhaltenen Betrag.