Darf der Erbe über Nachlass verfügen, den ein Testamentsvollstrecker verwaltet?
günstig für Testamentsvollstrecker betrifft Erben, Testamentsvollstrecker, Käufer, Grundbuchsgerichte
Nein. Unterliegt ein Nachlassgegenstand der Verwaltung eines Testamentsvollstreckers, kann der Erbe darüber nach deutschem Recht nicht verfügen. Auch diese Beschränkung kann im österreichischen Grundbuch angemerkt werden.
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Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Über einen der Verwaltung des Testamentsvollstreckers unterliegenden Nachlassgegenstand kann der Erbe nach § 2211 Abs 1 BGB nicht verfügen. Auch diese Beschränkung kann Gegenstand einer Anmerkung nach § 20 lit a GBG sein.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132361 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 5 Ob 157/18a, 03.10.2018, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 182a · Verfahren zur Anpassung eines ausländischen Erbrechtstitels
- Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG 1955) § 20
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