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Darf ich als Erbe das Vermögen des Verstorbenen verwalten?

günstig für Erbe betrifft Erben, Angehörige, Nachlassgläubiger
Wenn Sie beim Antritt der Erbschaft ausreichend nachweisen, dass Sie Erbe sind, haben Sie ein Recht darauf, das Vermögen des Verstorbenen zu verwalten. Das Gericht muss Ihnen diese Verwaltung überlassen, solange es nichts anderes anordnet. Es handelt sich um ein Recht, nicht um eine bloße Gunst.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 25.01.2023 (24 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Nach herrschender Ansicht hat der Erbe, der sein Erbrecht hinreichend ausgewiesen hat, ein subjektives Recht auf Einräumung der Verwaltung des Nachlasses.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0008167 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 24.

Im Gesetz

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