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Gilt ein Heimplatz bei der Genossenschaft als Wohnung?

günstig für Heimbewohner betrifft Heimbewohner, Mieter, Bauvereinigungen, Heimträger
Ja. Wird Wohnraum im Rahmen eines Heims überlassen, ist das bei der Berechnung des Entgelts und bei der Verwendung der Mittel wie die Überlassung einer Wohnung zu behandeln. Als sonstige Räumlichkeit zählt es nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 06.11.2018 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2018)

Im Zusammenhang mit der Entgeltbestimmung des § 13 Abs 5 WGG und der Verwendungsregel des § 14 Abs 8 WGG ist das Überlassen von Wohnraum im Rahmen eines Heims der Überlassung einer Wohnung gleichzustellen und nicht dem Begriff der „sonstigen Räumlichkeit“ zu unterstellen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132366 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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