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Bin ich leitender Angestellter und vom Kollektivvertrag ausgenommen?

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Für die Ausnahme zählt nicht, was im Vertrag vereinbart wurde, sondern welche Arbeit Sie tatsächlich leisten, weil der Kollektivvertrag sonst leicht zu umgehen wäre. Als leitender Angestellter gelten Sie nur, wenn Sie maßgebliche Befugnisse in Personalangelegenheiten haben. Übliche banktechnische Arbeit ist jene Tätigkeit, die im Bankgeschäft immer wieder vorkommt.

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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Bei dieser Ausnahmebestimmung kommt es nicht auf die vereinbarten, sondern auf die tatsächlich geleisteten Dienste an, weil die Bestimmungen des Kollektivvertrags sonst leicht zu umgehen wären. Der Begriff der „üblichen“ banktechnischen Arbeit ist auf im Bankgeschäft in dieser Art immer wieder vorkommende Tätigkeiten zu beziehen. Der Begriff des leitenden Angestellten nach dieser Bestimmung ist – wie nach § 36 Abs 2 Z 3 ArbVG – entscheidend, ob der Arbeitnehmer über maßgebliche Personalbefugnisse verfügt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132482 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

KollV für die Angestellten der Landeshypothekenbanken idF 01.04.2000 §1 Abs3 litb

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Begriff des leitenden Angestellten

Als leitender Angestellter gelten Sie vor allem dann, wenn Sie durch Ihre Stellung an der Seite des Arbeitgebers Arbeitgeberaufgaben ausüben und dadurch in einen Interessengegensatz zu den anderen Beschäftigten geraten können. Dafür genügt es, wenn sich Ihr Einfluss nur auf eine Abteilung erstreckt, denn auch dann greifen Sie in die Interessen anderer ein.

günstig für Arbeitgeber Betriebsführung und leitender Angestellter

Wer einen Betrieb nach den Weisungen der Geschäftsleitung selbständig in allen Belangen führt, also Einkauf, Abrechnung, Aufsicht über Lokal und Personal sowie die Arbeitseinteilung besorgt, ist leitender Angestellter im Sinn des Arbeitszeitgesetzes. Daran ändert es nichts, wenn Sie niemanden aufnehmen, kündigen oder entlassen und keine Löhne und Gehälter vereinbaren dürfen.

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