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Darf mir wegen eines geplanten Abbruchs schon jetzt gekündigt werden?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Nur wenn die baubehördliche Bewilligung zur Abtragung des Hauses bereits rechtskräftig ist, und zwar schon in dem Zeitpunkt, in dem Ihnen die Kündigung zugestellt wird. Eine erst später rechtskräftige Bewilligung genügt nicht.

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Rechtsprechung seit 1987, zuletzt bestätigt am 24.01.2019 (2 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1987)

Die baubehördliche Bewilligung zur Abtragung des Miethauses muß im Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung an den Kündigungsgegner bereits rechtskräftig sein.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070774 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Vorzeitige Auflösung bei Abbruchbescheid

Ja. Ein Bescheid, der den Abbruch des gesamten Bestandobjekts anordnet, ist ein Grund für die vorzeitige Auflösung des Vertrags. Maßgeblich ist der im Bescheid nach außen erklärte Wille, nicht das, was der Verfasser tatsächlich wollte. Die Auflösungsregel ist außerdem nachgiebig: Die Parteien können vereinbaren, dass das Mietverhältnis trotzdem aufrecht bleibt.

günstig für Vermieter Abbruchreife eines Miethauses

Dann, wenn die Mieteinnahmen der nächsten zehn Jahre die in dieser Zeit voraussichtlich nötigen Erhaltungskosten nicht decken. Dabei wird auch berücksichtigt, dass der Mietzins nach dem Gesetz angehoben werden könnte.

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