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Steht mir der Karfreitag als Feiertag zu?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angestellte, Arbeiter
Den Karfreitag nur für Angehörige bestimmter Kirchen zum Feiertag zu machen, ist eine verbotene Benachteiligung wegen der Religion. Angehörige anderer Religionen haben deshalb grundsätzlich dieselben Rechte unter denselben Bedingungen. Feiertagsentgelt bekommen Sie allerdings nur, wenn Sie zuvor die Freistellung am Karfreitag verlangt haben und der Arbeitgeber dem nicht nachgekommen ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 27.02.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Die Normierung des Karfreitags als Feiertag bzw des Anspruchs auf Feiertagsentgelt im Fall der Arbeitsleistung an diesem Tag nur für Angehörige der evangelischen Kirchen AB und HB, der Altkatholischen Kirche und der Evangelisch-methodistischen Kirche stellt eine Art 21 der Grundrechtecharta widersprechende unmittelbare Diskriminierung aufgrund der Religion dar. Angehörigen anderer Religionen kommen daher grundsätzlich dieselben Rechte unter denselben Bedingungen zu, wie sie vom nationalen Recht den Angehörigen dieser Religionen eingeräumt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132547 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

ARG §7; ARG §9; GRC Art21; EG-RL 2000/78/EG ‑ Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art1; EG-RL 2000/78/EG ‑ Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art2; EG-RL 2000/78/EG ‑ Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 32000L0078 Art7

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Feiertag fällt auf einen Sonntag

Nein. Fällt ein Feiertag auf einen Sonntag, arbeiten Sie nicht während der Feiertagsruhe. Ein zusätzliches Entgelt für Feiertagsarbeit steht Ihnen für diese Arbeit deshalb nicht zu.

günstig für Arbeitgeber Sonderzahlungen bei entgeltfreien Zeiten

Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld gebühren nicht für Zeiten, in denen Ihr Arbeitgeber Ihnen kein Entgelt schuldet. Etwas anderes gilt nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.

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