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Haftet der Staat gegenüber dem Kreditgeber für falsche Grundbuchseinträge?

günstig für Rechtsträger betrifft Kreditgeber, Banken, Kreditnehmer, Rechtsträger
In diesem Fall nicht. Wer das Grundbuch nur benutzt, um sich über das Vermögen seines Vertragspartners zu informieren, ohne selbst ein Recht eintragen zu lassen, wird von den Vorschriften über die richtige Grundbuchsführung nicht geschützt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 05.03.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Ein Kreditgeber, der das Grundbuch nur als Informationsquelle über die Vermögensverhältnisse (den potentiellen Haftungsfonds) seines Vertragspartners heranzieht, ohne die Begründung eines bücherlichen Rechts unmittelbar anzustreben, wird durch die gesetzlichen Vorschriften, die die fehlerfreie Grundbuchsführung sichern sollen, nicht geschützt.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132601 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AHG §1

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