Haftet der Staat für Schäden durch ein gefälschtes Testament?
günstig für Bund betrifft Erbe, Geschädigte, Bund
Die Regeln über die Akteneinsicht durch Dritte schützen jene Personen, deren Daten im Akt stehen, vor Vermögensnachteilen. Sie schützen aber nicht Dritte vor Schäden, die erst dadurch entstehen, dass mit den gefundenen Unterlagen ein gefälschtes Testament hergestellt wird. Für solche Schäden besteht daher kein Anspruch gegen den Rechtsträger.
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Ständige Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 05.12.2022 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Dritten Personen steht das Recht auf Akteneinsicht grundsätzlich nur unter den Voraussetzungen des § 22 AußStrG iVm § 219 Abs 2 ZPO zu. Diese Bestimmungen enthalten nicht nur bloße Dienstanweisungen an die Gerichtsbediensteten, sondern haben auch den Zweck, Personen, deren Daten von der rechtswidrigen Verletzung des Amtsgeheimnisses und der amtlichen Akteneinsicht betroffen sind, vor Vermögensnachteilen zu schützen. Nicht erfasst vom Schutzzweck dieser Bestimmungen sind jedoch Schäden, die als Folge dieser rechtswidrigen Vorgangsweise (Herstellung eines gefälschten Testaments) im Vermögen Dritter entstanden sind. Der Schutzzweck der Verhinderung der Preisgabe von Daten betroffener Personen erfasst somit nicht auch Vermögensschäden Dritter, die dadurch eintraten, dass ein Grundbuchsrechtspfleger einem Rechtsanwalt den Zugang zum Urkundenarchiv des Bezirksgerichts eröffnete und aufgrund der aufgefundenen Dokumente die Erstellung eines gefälschten Testaments ermöglichte. Mangels Rechtswidrigkeitszusammenhangs zwischen der Verletzung des Amtsgeheimnisses und Vermögensschäden Dritter infolge der Erstellung eines gefälschten Testaments besteht kein Amtshaftungsanspruch aus dem Fehlverhalten eines Grundbuchsrechtspflegers.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Über die darin festgelegten Voraussetzungen hinaus ist bei einer Verweigerung der Akteneinsicht durch die Parteien (§ 39 Abs 2 KartG) wesentlich, ob dem Dritten andere ausreichende und dem Konzept der SchadenersatzRL genügende Informationsmöglichkeiten zur Geltendmachung seiner behaupteten, durch die Kartellverstöße verursachten Schäden zur Verfügung stehen (EuGH 6.6.2013, C-536/11, Donau Chemie; 16 Ok 1/22s mwN).OGH 16 Ok 1/23t, 02.05.2023
- Es ist entscheidungswesentlich, ob der Antragsteller Partei oder Dritter ist.OGH 2 Ob 21/22k, 16.03.2022
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0128538 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 178/22w, 05.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Außerstreitgesetz (AußStrG) § 22 · Protokolle, Akten, Sitzungspolizei und Strafen
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 219
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