Zum Inhalt springen

Haftet der Staat für mein Geld bei mangelhafter Bankenaufsicht?

günstig für Staat betrifft Bankkunden, Anleger, Geschädigte, Republik
Nein. Für Vermögensschäden von Bankkunden aus einer fehlerhaften Aufsicht durch die Finanzmarktaufsicht haftet die Republik nicht, weil das Aufsichtsrecht solche Schäden nicht schützen soll. Gegen diese Regelung bestehen auch keine europarechtlichen Bedenken; sie gilt für alle nach ihrem Inkrafttreten eingetretenen Schäden und nicht nur bei leichter Fahrlässigkeit.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2022, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2022)

Die Republik Österreich haftet nicht für Vermögensschäden geschädigter Bankkunden aufgrund einer fehlerhaften Bankaufsicht durch die FMA, weil solche Schäden gemäß § 3 Abs 1 Satz 2 FMABG nicht vom Schutzzweck des Bankenaufsichtsrechts umfasst sind. Unionsrechtliche Bedenken gegen diese Bestimmung bestehen nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134024 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

AHG §1; FMABG §3 Abs1 Satz2

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung der Nationalbank in der Aufsicht
Schadenersatz · Haftung gegenüber der beaufsichtigten Bank
Schadenersatz · Amtshaftung für unterlassene Aufsicht
Schadenersatz · Amtshaftung für die Wertpapieraufsicht
Schadenersatz · Verjährung bei mangelhafter Bankenaufsicht