Schützt mich das Grundbuch auch, wenn ich das Haus geschenkt bekam?
günstig für Berechtigter betrifft Geschenknehmer, Käufer, Berechtigte, Übergeber
Nein. Auf den Inhalt des Grundbuchs vertrauen darf nur, wer eine Liegenschaft entgeltlich erwirbt. Wurde sie Ihnen geschenkt, können Sie sich nicht darauf berufen, von einer nicht eingetragenen Belastung nichts gewusst zu haben.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Im Vertrauen auf das Grundbuch ist nur der entgeltliche Erwerber der Liegenschaft geschützt. Wem eine Liegenschaft geschenkt wurde, der kann sich nicht darauf berufen, er hätte mangels grundbücherlicher Eintragung von einer Belastung der Liegenschaft nichts gewusst.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: § 104 Abs 3 GBG.OGH 5 Ob 35/06t, 07.03.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0117411 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 7.
- OGH 10 Ob 14/24t, 09.07.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 111/23v, 22.02.2024, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 126/21x, 16.09.2021, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 198/18a, 05.03.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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