Zum Inhalt springen

Wen kann ich nach einem Bahnunfall in Anspruch nehmen?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Bahnkunden, Eisenbahnunternehmen, Infrastrukturbetreiber
Hat sich eine Gefahr verwirklicht, die aus dem Zusammenwirken von Schieneninfrastruktur und Bahnverkehr entstanden ist, haften beide Unternehmen gemeinsam für den ganzen Schaden. Sie können sich daher an jedes von beiden halten. Nur wenn die Gefahr ausnahmsweise allein einem Betrieb zuzurechnen ist, haftet auch nur dieser.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 28.01.2021 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Jedenfalls dann, wenn sich eine im Zusammenwirken von Eisenbahninfrastrukturunternehmen (EIU) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) begründete Betriebsgefahr verwirklicht hat, haften sie als „mehrere Betriebsunternehmer“ iSv § 5 Abs 2 EKHG solidarisch.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

EKHG §5 IB

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung der eigenen Betriebsgefahr

Auch wenn der andere den Unfall verschuldet hat, müssen Sie sich als Halter die Gefahr anrechnen lassen, die von Ihrem eigenen Fahrzeug ausgeht. Ihr Ersatzanspruch verringert sich deshalb um diesen Anteil.

günstig für Schädiger Ursachenzusammenhang bei Verkehrsunfällen

Nein. Auch bei Ansprüchen nach dem Gesetz über die Haftung für Eisenbahn und Kraftfahrzeuge muss zwischen dem gesetzwidrigen Verhalten und den Unfallfolgen ein Ursachenzusammenhang bestehen. Hätte sich der Unfall auch bei sorgfältigem Verhalten ereignet, bleibt die Nachlässigkeit außer Betracht.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Haftung von Bahnunternehmen bei Unfällen
Schadenersatz · Wer gilt als Betreiber einer Bahn
Schadenersatz · Haftung für Gefahren der Schienenstrecke
Schadenersatz · Haftungsausschluss für befördertes Gut
Schadenersatz · Beistellung einer Lokomotive