Darf die Wohnung verkauft werden, bevor ein neuer Platz sicher ist?
günstig für Betroffener betrifft Betreute Personen, Erwachsenenvertreter, Angehörige, Pflegeheime
Zieht eine betreute Person dauerhaft um, muss der bisherige Haushalt aufgelöst und ein neuer begründet werden. Der Verkauf der Liegenschaft, die derzeit ihr Wohnbedürfnis deckt, darf erst genehmigt werden, wenn über den neuen Haushalt ein zumindest aufschiebend bedingter Vertrag geschlossen ist oder ein unabänderlicher Vertragsentwurf mit Abschlusszusage vorliegt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 28.08.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Ist im Fall einer dauerhaften Änderung des Wohnorts des Betroffenen sowohl eine rechtsgeschäftliche Auflassung des bisherigen Haushalts als auch eine rechtsgeschäftliche Begründung eines neuen Haushalts erforderlich, so darf ein Rechtsgeschäft über die Veräußerung einer Liegenschaft, die zur Befriedigung des aktuellen Wohnbedürfnisses des Betroffenen dient, nicht vor dem Abschluss eines (aufschiebend bedingt geschlossenen) Vertrags (bzw vor einem unabänderlichen Vertragsentwurf verbunden mit einer Abschlusszusage) über die Begründung des neuen Haushalts genehmigt werden.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132619 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 7 Ob 101/24i, 28.08.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 257 · Änderung des Wohnortes
- ABGB § 258 · V. Vermögenssorge
Verwandte Fragen
Mietrecht · Hausverkauf und bestehende Mietverträge
Mietrecht · Verkauf als vereinbarter Kündigungsgrund
Familienrecht · Schutz des Wohnrechts gegenüber Dritten
Wohnungseigentum · Verbot des Weiterverkaufs der Wohnung
Vertragsrecht · Auflösung eines Wohn- und Pflegevertrags