Kann ich mich wehren, wenn die Wohnung heimlich weitergegeben wurde?
günstig für wohnungsbedürftiger Ehegatte betrifft Ehegatten, geschiedene Ehegatten, Käufer, Dritte
Der Anspruch des wohnungsbedürftigen Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten ist auch gegenüber Dritten geschützt, wenn diese bewusst mit dem Ehegatten zu Ihrem Nachteil zusammenwirken. Wird nach der Scheidung rechtzeitig ein Aufteilungsantrag gestellt, lebt dieser Anspruch in Ihrem Aufteilungsanspruch fort. Auch dieser Anspruch ist gegen Eingriffe Dritter in gleicher Weise geschützt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Der dem wohnbedürftigten Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten gemäß § 97 ABGB zustehende Anspruch ist im Dritten gegenüber wie jede andere Verletzung eines durch Besitz verstärkte und erkennbaren Forderungsrechtes bei dolosem Zusammenwirken mit dem Schuldner geschützt. Der nach § 97 ABGB gewährte Anspruch besteht im Fall rechtzeitiger Antragstellung nach § 81 ff EheG im Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten fort und auch dieser Anspruch ist gegen Eingriffe Dritter wie der Anspruch nach § 97 ABGB geschützt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Gegen Dritte können auch Ansprüche auf Unterlassung des bewussten Eingriffs in ein fremdes Forderungsrecht geltend gemacht werden.OGH 6 Ob 40/18b, 28.03.2018
- Der Ehegatte (Erstantragsgegner) ist Geschäftsführer der Komplementärin einer KG, die Eigentümerin der Ehewohnung ist.OGH 10 Ob 81/11a, 30.08.2011
- Es reicht, wenn dem Dritten bekannt ist, dass der nicht verfügungsbefugte Ehegatte über keine andere Wohnung verfügt.OGH 4 Ob 16/04p, 10.02.2004
- Der Anspruch setzt voraus, daß die Verfügungsberechtigung des anderen Ehegatten (hier: Bittleihe) noch aufrecht ist.OGH 6 Ob 507/96, 25.01.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0009553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 17.
- OGH 8 Ob 118/24x, 05.12.2024, Fall aus Niederösterreich
- OGH 5 Ob 101/24z, 08.08.2024, Fall aus Steiermark
- OGH 1 Ob 202/21v, 16.11.2021, Fall aus Niederösterreich
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 97
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- Exekutionsordnung (EO) § 382e · Dauer
- EO § 391 · Dauer, Befreiungsbetrag und Frist zur Rechtfertigung
Verwandte Fragen
Familienrecht · Aufteilungsanspruch und Eingriffe Dritter
Familienrecht · Schutz der Wohnung vor Willkür
Familienrecht · Erhaltung der Ehewohnung
Familienrecht · Ehewohnung und Mitwirkung Dritter
Familienrecht · Anspruch auf die Ehewohnung