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Gelten Sorgfaltspflichten auch noch nach Ende des Vertrags?

betrifft Vertragsparteien, Unternehmer, Kunden, Geschädigte
Ja, aber nur, wenn ein innerer Zusammenhang mit dem früheren Vertrag besteht. Ob ein Kontakt noch nachvertraglich ist oder schon ein zufälliges Zusammentreffen, richtet sich danach, wie nahe die schädigende Handlung dem Vertrag zeitlich, örtlich und ihrer Aufgabe nach steht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 28.05.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Schutz- und Sorgfaltspflichten aufgrund eines nachvertraglichen Schuldverhältnisses müssen durch einen inneren Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis gerechtfertigt sein. Bei der Prüfung, wann ein nachvertraglicher Kontakt in einen deliktischen Zufallskontakt übergeht, kommt es auf die zeitliche, örtliche und funktionale Nähe der schädigenden Handlung zu dem Vertragsverhältnis, ausgelegt nach der Übung des redlichen Verkehrs, an.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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