Gibt es Pflichten, auch wenn kein Vertrag zustande kommt?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 22.04.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die den unselbständigen vertraglichen Nebenpflichten entsprechen.OGH 8 Ob 511/86, 19.06.1986
- Ausdrückliche Befragung begründet eine Aufklärungspflicht des Befragten.OGH 7 Ob 680/83, 17.11.1983
- Insbesonders dann, wenn sich der Verhandlungspartner im Vertrauen auf eine abgegebene Erklärung anschickt, selbst Verbindlichkeiten einzugehen.OGH 1 Ob 723/81, 17.02.1982
- Haftung einer Bank für Erklärungen des Sachbearbeiters einem Kunden gegenüber.OGH 1 Ob 617/79, 30.05.1979
- Haftung gegenüber Kindern für die Sicherheit des Geschäftslokales.OGH 7 Ob 641/78, 12.10.1978
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Übertriebene Behauptung von Mängel eines Bauwerkes, sodaß letztlich Rücktritt erfolgt.OGH 6 Ob 592/77, 26.05.1977
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0049409 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 29.
- OGH 7 Ob 33/25s, 22.04.2025, Fall aus Steiermark
- OGH 7 Ob 53/25g, 22.04.2025, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 248 · Verschwiegenheitspflicht
- ABGB § 869
- ABGB § 874
- ABGB § 878
- ABGB § 932 · Rechte aus der Gewährleistung
- ABGB § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die gesteigerte Verantwortung bei Vertragsverhandlungen soll die Beteiligten davor bewahren, durch rücksichtsloses Verhalten geschädigt zu werden, das berechtigte Schutzinteressen der anderen Seite außer Acht lässt. Diese Schutzpflicht endet aber dort, wo eine Gefährdung der Interessen der anderen Seite objektiv nicht mehr vorhersehbar ist.
Ein Vertrag kann auch Schutzpflichten gegenüber Dritten begründen. Ihr bloßes Vermögen ist als Dritter aber in der Regel nicht in diesen Schutzbereich einbezogen.