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Wie wird ein teils betrieblich genutztes Haus bei Scheidung aufgeteilt?

günstig für Ehegatte betrifft Ehegatten, Geschiedene, Unternehmer, Miteigentümer
Vorrangig durch Teilung der Liegenschaft, allenfalls auch durch Begründung von Wohnungseigentum. So kann jener Teil, der zum ehelichen Gebrauchsvermögen oder zu den ehelichen Ersparnissen zählt, einem der Ehegatten zugewiesen werden. Ist eine Teilung nicht möglich oder nicht sinnvoll, entscheidet, welche Nutzung überwiegt.

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Rechtsprechung seit 2023, zuletzt bestätigt am 27.01.2023 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2023)

Bei teils privat, teils unternehmerisch genutzten Liegenschaften ist im Aufteilungsverfahren vorzugsweise eine Realteilung, allenfalls auch durch Begründung von Wohnungseigentum, vorzunehmen, damit der als eheliches Gebrauchsvermögen oder eheliche Ersparnis der Aufteilung unterliegende Teil einem der Ehegatten zugewiesen werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0134291 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

EheG §81; EheG §82 Abs1 Z4

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