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Wer darf die Regeln einer geschützten Herkunftsbezeichnung ändern lassen?

günstig für Erzeuger betrifft Erzeuger, Verarbeiter, Vereinigungen, Unternehmer
Nur eine Vereinigung, die daran ein berechtigtes Interesse hat. Ihr dürfen auch andere Mitglieder als Erzeuger und Verarbeiter angehören, doch muss jedem Erzeuger und Verarbeiter des geschützten Produkts der Beitritt grundsätzlich offenstehen. Ein berechtigtes Interesse besteht, wenn die Vereinigung von der Nutzung der geschützten Angabe unmittelbar betroffen ist.

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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 22.08.2019 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Anträge auf Änderung der Produktspezifikationen können nur von einer Vereinigung gestellt werden, die daran ein berechtigtes Interesse hat. Der Vereinigung dürfen nach der VO EU/1151/2012 auch andere Mitglieder als Erzeuger oder Verarbeiter angehören, doch muss jedem Erzeuger oder Verarbeiter des geschützten Produkts die Aufnahme grundsätzlich offen stehen. Von einem berechtigten Interesse kann ausgegangen werden, wenn die Vereinigung in der Nutzung der geschützten geografischen Angabe unmittelbar betroffen ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132772 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MSchG §68c; VO EU/1151/2012 Art3 Abs2

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