Darf man besonders sensible Daten wegen einer Ausnahme verarbeiten?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Konsument, Unternehmer, Patienten
Auch wenn eine Ausnahme für besonders geschützte Daten greift, muss die Verarbeitung die übrigen Vorgaben des Datenschutzrechts einhalten. Sofern die Ausnahme das ausdrücklich vorsieht, gehört dazu eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Einzelfall. Zusätzlich müssen die allgemeinen Voraussetzungen für jede Datenverarbeitung erfüllt sein.
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Ständige Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 26.11.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2019)
Die Ausnahmetatbestände des Art 9 Abs 2 DSGVO gestatten eine Verarbeitung nur unter Einhaltung der sonstigen Vorgaben der DSGVO, was eine Verhältnismäßigkeitsprüfung im jeweiligen Einzelfall mit einschließt, sofern die Ausnahmetatbestände dies explizit vorsehen. Die Voraussetzungen des Art 9 Abs 2 DSGVO sind zusätzlich zu den allgemeinen Verarbeitungsvoraussetzungen des Art 6 Abs 1 DSGVO zu beachten.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Nur wenn die Voraussetzungen eines Tatbestands nach Art 9 Abs 2 DSGVO vorliegen, ist auch das Vorliegen der allgemeinen Verarbeitungsvoraussetzungen des Art 6 Abs 1 DSGVO zu beachten.OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132791 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 6 Ob 189/24y, 26.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 79/24v, 22.01.2025, Fall aus Tirol
Genannte Normen
DSGVO Art9 Abs2; DSGVO Art6 Abs1
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