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Wie genau muss ein gerichtliches Verbot beschrieben sein?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagter, Unternehmer, Konsument
Ein gerichtliches Verbot darf die konkrete beanstandete Handlung nennen und auf ähnliche Eingriffe ausgedehnt werden. Es darf aber auch allgemein umschrieben und durch einzeln aufgezählte Beispiele verdeutlicht werden. Auch bei dieser allgemeineren Fassung muss der Kern der beanstandeten Handlung erfasst bleiben.

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Rechtsprechung seit 2019, zuletzt bestätigt am 25.11.2020 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2019)

Es ist zulässig, die konkrete Verletzungshandlung zu nennen und das Verbot auf ähnliche Eingriffe zu erstrecken, oder das unzulässige Verhalten verallgemeinernd zu umschreiben und durch „insbesondere“ aufgezählte Einzelverbote zu verdeutlichen. Auch bei einer solchen allgemeineren Fassung des Unterlassungsbegehrens muss der Spruch den Kern der Verletzungshandlung erfassen (4 Ob 88/10k; 4 Ob 166/19v).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133084 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

UWG §1 D5a; UWG §14 A1

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Bestimmtheit eines Unterlassungsgebots

Ein gerichtliches Verbot muss das untersagte Verhalten so genau beschreiben, dass der Verpflichtete sein künftiges Verhalten daran ausrichten kann. Allgemeine Wendungen wie unsachlich oder aufdringlich genügen dafür nicht, auch wenn sie näher umschrieben werden. Für Gericht und Parteien muss unverwechselbar feststehen, was geschuldet wird.

günstig für Beklagter Ausnahmen im Unterlassungsurteil

Ein gerichtliches Verbot muss jene Fälle, in denen ein Verhalten ausnahmsweise erlaubt ist, nicht eigens anführen. Diese Ausnahmen gelten schon aufgrund des Gesetzes. Liegt ein solcher Fall vor, kann aus dem Verbot auch nicht erfolgreich vollstreckt werden.

Verwandte Fragen

Exekution · Bestimmtheit eines Unterlassungsbegehrens
Anderes · Kern der Verletzungshandlung im Verbot
Wettbewerb · Umfang eines Unterlassungsgebots