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Wie genau muss ein Verbot im Urteil formuliert sein?

günstig für Kläger betrifft Kläger, Beklagte, Gläubiger, Verpflichtete, Nachbarn
Ein Unterlassungsbegehren darf nicht allzu eng verstanden werden, weil sich unmöglich alle denkbaren Eingriffe im Voraus beschreiben lassen. Ein ausgesprochenes Verbot erfasst daher auch alle gleichen oder ähnlichen Verhaltensweisen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 18.03.2025 (65 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Der Begriff der Bestimmtheit eines Unterlassungsbegehrens darf nicht allzu eng ausgelegt werden, da es praktisch unmöglich ist, alle nur denkbaren Eingriffshandlungen zu beschreiben. Das erlassene Eingriffsverbot umfasst alle gleichen oder ähnlichen Handlungsweisen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0000845 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 65.

Im Gesetz

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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Umfang eines Unterlassungsgebots

Ein Unterlassungsgebot muss sich am konkreten Verstoß orientieren und darf nicht völlig unbestimmt sein. Ein zu allgemein gefasstes Begehren ist auf die tatsächlich erwiesenen Verstöße einzuschränken; erfasst sind dann auch ähnliche Handlungen.

günstig für Beklagter Bestimmtheit eines Unterlassungsgebots

Ein gerichtliches Verbot muss das untersagte Verhalten so genau beschreiben, dass der Verpflichtete sein künftiges Verhalten daran ausrichten kann. Allgemeine Wendungen wie unsachlich oder aufdringlich genügen dafür nicht, auch wenn sie näher umschrieben werden. Für Gericht und Parteien muss unverwechselbar feststehen, was geschuldet wird.

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