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Kann ein Beamter durch Austritt einvernehmlich aus dem Dienst ausscheiden?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Beamte, Vertragsbedienstete, Dienstgeber
Ja. Auch wenn ein Bundesbeamter sein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis durch Austritt beendet, kann darin eine Beendigung im Einvernehmen mit dem Dienstgeber liegen. Das ist für Ansprüche nach dem Tiroler Landesbedienstetengesetz von Bedeutung.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 24.04.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Eine Beendigung des Dienstverhältnisses „im Einvernehmen mit dem Dienstgeber“ im Sinne des § 82 Abs 12 (nunmehr Abs 13) letzter Satz Tiroler LBedG ist auch im Fall eines das öffentlich-rechtliche Dienstverhältnis durch Austritt (§ 20 Abs 1 Z 1 BDG) beendenden Bundesbeamten möglich.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133182 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

§82 Tiroler LBedG§84 Abs5 VBG

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Auflösungsersuchen als Kündigung des Dienstnehmers

Hat Ihr Dienstgeber wiederholt erklärt, einer einvernehmlichen Beendigung nur bei Verzicht auf die Abfertigung zuzustimmen, wird Ihr späteres Ersuchen um einvernehmliche Auflösung als Kündigung durch Sie gewertet. Das gilt auch dann, wenn Sie keinen ausdrücklichen Verzicht erklärt haben und der Dienstgeber der Auflösung unter Verzicht zustimmt.

günstig für Arbeitgeber Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens

Ja. Ein Verhalten außerhalb des Dienstes, das dem Ansehen oder den Interessen des Dienstes abträglich ist, kann nicht nur eine Kündigung, sondern auch eine sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses rechtfertigen. Voraussetzung ist, dass es so schwer wiegt wie die im Gesetz beispielhaft genannten Entlassungsgründe.

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