Zum Inhalt springen

Hafte ich, wenn ich einen Termin unmöglich einhalten konnte?

günstig für Gläubiger betrifft Unternehmer, Konsument, Käufer, Auftraggeber
Ja, unter Umständen. Wer einen Liefer- oder Leistungstermin zusagt, obwohl er weiß oder wissen müsste, dass er ihn nicht einhalten kann, hat auch eine unverschuldete Verspätung zu vertreten. Der Vorwurf liegt dann schon in der leichtfertig abgegebenen Zusage.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 25.06.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2020)

Der Schuldner nach § 918 ABGB hat auch den nicht verschuldeten Verzug zu vertreten, wenn das Leistungsversprechen bezüglich der rechtzeitigen Leistung sorgfaltswidrig abgegeben wurde. Daher haftet der Schuldner auch dann, wenn er bei Abgabe des Versprechens wusste oder wissen musste, dass er nicht rechtzeitig werde leisten können.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133198 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schuldner Schaden bei verspäteter Leistung

Bestehen Sie auf der Erfüllung und nehmen Sie die verspätete Leistung an, können Sie nur den Schaden ersetzt verlangen, der Ihnen durch die Verspätung entstanden ist. Ein Ersatz wegen Nichterfüllung steht Ihnen daneben nicht zu. Voraussetzung ist, dass dem Schuldner die Verspätung vorzuwerfen ist.

günstig für Schuldner Nachträglich unerlaubte Leistung

Wird die versprochene Leistung nach dem Vertragsabschluss unerlaubt, etwa weil eine baurechtlich erforderliche Genehmigung versagt wird, ist sie nachträglich rechtlich unmöglich geworden. Die Regeln über den Untergang der Sache gelten für jede Art der Unmöglichkeit, nicht nur für die Außerverkehrssetzung. Die Unmöglichkeit beweisen muss der Schuldner.

Verwandte Fragen

Vertragsrecht · Beweislast bei nicht erfülltem Vertrag
Vertragsrecht · Rücktritt des Unternehmers vom Werkvertrag
Vertragsrecht · Keine Nachfrist bei fehlender Erfüllungsbereitschaft
Vertragsrecht · Übernahme schließt Rücktritt aus