Wer muss beweisen, dass die Verspätung nicht verschuldet war?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 29.08.2019 (23 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Beweislastumkehr des § 1298 ABGB gilt sowohl bei Verletzung einer vertraglichen Nebenverpflichtung als auch bei Verletzung einer vertraglichen Schutz- und Sorgfaltspflicht.OGH 2 Ob 300/97z, 02.09.1999
- Hier: Schuldlosigkeit am Unterbleiben der Verbesserung.OGH 7 Ob 632/90, 22.11.1990
- Nachweis zu erbringen, dass die Nichteinhaltung der objektiv gebotenen Sorgfalt auf nicht zu vertretende subjektive Gründe zurückzuführen ist.OGH 8 Ob 13/85, 24.10.1985
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0026540 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 23.
- OGH 1 Ob 79/19b, 29.08.2019, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine vereinbarte Vertragsstrafe müssen Sie nur zahlen, wenn Sie die Nichterfüllung verschuldet haben; anderes gilt nur, wenn ausdrücklich auch der unverschuldete Fall vereinbart wurde. Dass Sie kein Verschulden trifft, müssen Sie beweisen. Ein Verschulden liegt schon vor, wenn Sie sich unbedingt verpflichtet haben, obwohl Sie wussten oder wissen mussten, dass die Erfüllung ungewiss ist.
Bestehen Sie auf der Erfüllung und nehmen Sie die verspätete Leistung an, können Sie nur den Schaden ersetzt verlangen, der Ihnen durch die Verspätung entstanden ist. Ein Ersatz wegen Nichterfüllung steht Ihnen daneben nicht zu. Voraussetzung ist, dass dem Schuldner die Verspätung vorzuwerfen ist.