Verlängert sich meine Ausbildungsphase beim Wechsel in eine höhere Gruppe?
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Rechtsprechung seit 2020, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2020)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133220 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 13/20z, 29.06.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 66 · Verwendungsbeschränkungen während der Grundausbildung
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Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Bei Vertragsbediensteten gibt es die für die Bezahlung maßgebliche Ausbildungsphase nur am Beginn des Dienstverhältnisses. Wechseln Sie später in eine Verwendung in einer höheren Entlohnungsgruppe, beginnt keine neue Ausbildungsphase, auch wenn Sie sich dafür neu einarbeiten oder ausbilden müssen.
Nein. Haben Sie über Jahre ständig Arbeiten einer höheren Verwendungsgruppe geleistet, gilt diese Tätigkeit als stillschweigend vereinbart. Eine geringerwertige Verwendung dürfen Sie dann ablehnen. Ihr Dienstgeber muss wissen, welche Wertigkeit die Arbeiten haben, die er Ihnen aufträgt.