Beginnt die Ausbildungsphase neu, wenn ich eine höhere Stelle bekomme?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (1 Entscheidung).
So hat das Gericht es formuliert (2012)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127883 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 8 ObA 13/20z, 29.06.2020, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) § 66 · Verwendungsbeschränkungen während der Grundausbildung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Wechseln Vertragsbedienstete in eine höherwertige Verwendung und ist ab Beginn des Dienstverhältnisses zwar die Ausbildungsphase der niedrigeren, aber noch nicht die längere Ausbildungsphase der höheren Entlohnungsgruppe abgelaufen, verlängert sich die Ausbildungsphase. Sie wird also nach der neuen Gruppe zu Ende geführt.
Für Ihre Einstufung als Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter werden Ausbildungszeiten nicht zweimal angerechnet. Wenn Sie neben dem Beruf studiert haben, müssen Sie dafür keine zusätzliche Anrechnung bekommen. Das Gericht sieht darin keine unsachliche Regelung.