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Beginnt die Ausbildungsphase neu, wenn ich eine höhere Stelle bekomme?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Vertragsbedienstete, Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Bei Vertragsbediensteten gibt es die für die Bezahlung maßgebliche Ausbildungsphase nur am Beginn des Dienstverhältnisses. Wechseln Sie später in eine Verwendung in einer höheren Entlohnungsgruppe, beginnt keine neue Ausbildungsphase, auch wenn Sie sich dafür neu einarbeiten oder ausbilden müssen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2012, zuletzt bestätigt am 29.06.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2012)

Nach dem klaren Wortlaut des § 66 Abs 1 und 2 VBG liegt die Ausbildungsphase eines Vertragsbediensteten nur am Beginn seines Dienstverhältnisses. Ein späterer Wechsel des Vertragsbediensteten auf eine Verwendung in einer höheren Entlohnungsgruppe führt selbst bei einem neuen Ausbildungsbedarf besoldungsrechtlich nicht zum Neubeginn einer weiteren Ausbildungsphase.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0127883 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Ausbildungsphase bei Verwendungswechsel

Ja. Wechseln Vertragsbedienstete in eine höherwertige Verwendung und ist ab Beginn des Dienstverhältnisses zwar die Ausbildungsphase der niedrigeren, aber noch nicht die längere Ausbildungsphase der höheren Entlohnungsgruppe abgelaufen, verlängert sich die Ausbildungsphase. Sie wird also nach der neuen Gruppe zu Ende geführt.

günstig für Arbeitgeber Anrechnung von Ausbildungszeiten beim Gehalt

Für Ihre Einstufung als Vertragsbedienstete oder Vertragsbediensteter werden Ausbildungszeiten nicht zweimal angerechnet. Wenn Sie neben dem Beruf studiert haben, müssen Sie dafür keine zusätzliche Anrechnung bekommen. Das Gericht sieht darin keine unsachliche Regelung.

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