Hilft es, wenn eine verbotene Klausel nie angewendet wird?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2007, zuletzt bestätigt am 19.05.2026 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2007)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kundenbindungsprogramm eines Versicherers.OGH 7 Ob 115/25z, 19.11.2025
- Hier: Verbandsverfahren zu einer Klausel (Klausel 4) in einem Kreditkartenvertrag, die dem Inhaber einer Kreditkarte im Falle des Verlustes der Karte eine Meldepflicht auferlegt.OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025
- Hier: Zum Einwand, eine bestimmte Rubrik innerhalb eines Vertragsformblattes sei nicht ausgefüllt.OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024
- Hier: Zur Behauptung, die Klausel werde seit Jahrzehnten "wohlverstanden".OGH 7 Ob 92/23i, 27.09.2023
- Hier: Eine Aufklärung, die über Broschüren, über die Homepage oder in Gesprächen mit den Kunden vorgenommen wird, ist eine solche Handhabung in der Praxis und ist daher bei der Prüfung der AGB im Verbandsprozess nicht zu berücksichtigenOGH 9 Ob 94/22x, 27.04.2023
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Klauseln über Entgelte bei Abschluss von Kreditverträgen.OGH 3 Ob 57/14z, 25.06.2014
- Auf die tatsächliche Geschäftsabwicklung kommt es daher nicht an, wenn nach dem Konzept der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch eine andere Vertragsgestaltung möglich ist.OGH 2 Ob 1/09z, 22.04.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121943 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 10 von 28.
- OGH 4 Ob 170/25s, 19.05.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 176/24v, 15.04.2026, Fall aus Wien
- OGH 6 Ob 67/25h, 18.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 115/25z, 19.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 1 Ob 177/24x, 11.11.2025, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 191/24k, 25.06.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 4/23a, 22.10.2024, Fall aus Wien
- OGH 10 Ob 23/24s, 10.09.2024, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 102/23p, 25.06.2024, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 158/22a, 15.02.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- Konsumentenschutzgesetz (KSchG) § 28 · Unterlassungsanspruch
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Gegen Vertragsbestimmungen, die für diese Art von Geschäft typisch sind, können Sie sich nicht mit dem Argument wehren, Sie seien davon überrascht worden. Das gilt auch dann, wenn Sie im Geschäftsleben unerfahren sind.
Nein. Wer sich dagegen wendet, dass gesetzwidrige Vertragsklauseln empfohlen werden, muss das auch im Klagebegehren ausdrücken. Ein Begehren, das nur die Unterlassung der Verwendung verlangt, genügt dafür nicht.