Zum Inhalt springen

Mindert die Pflege durch Angehörige meinen Schadenersatz?

günstig für Geschädigter betrifft Unfallopfer, Angehörige, Geschädigte, Versicherer
Wenn Angehörige Sie nach einem Unfall betreuen und Ihre vermehrten Bedürfnisse abdecken, geschieht das nicht, um den Schädiger zu entlasten. Solche Leistungen werden daher nicht auf Ihren Schaden angerechnet. Sie können den Ersatz selbst geltend machen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 15.04.2026 (47 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Erbringt ein Dritter auf Grund familienrechtlicher Verpflichtungen Leistungen an oder für den Geschädigten, um dessen unfallbedingt vermehrte Bedürfnisse zu befriedigen, dann geschieht dies nicht zu dem Zweck, den Schädiger zu entlasten. Solche Leistungen werden nicht auf den Schaden angerechnet. Es handelt sich hier um einen Fall der Schadensverlagerung, nicht aber um einen nicht ersatzfähigen mittelbaren Schaden. An der Anspruchsberechtigung des Verletzten besteht insoweit kein Zweifel.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 24 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022789 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 9 von 47.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung von Vorteilen beim Schadenersatz

Ja. Machen Sie einen Schaden im eigenen Namen geltend, kann Ihnen der Schädiger die Vorteile entgegenhalten, die aus demselben Ereignis entstanden sind. Dazu zählt die Ersparnis im Haushalt bei Ihnen oder bei Ihren unterhaltspflichtigen Eltern. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Verletzte oder der Unterhaltspflichtige klagt.

günstig für Schädiger Besuchszeit als Pflegekosten

Für den bloßen Zeitaufwand nicht. Besuche im Krankenhaus mit Anwesenheit, Zuspruch, Berührung und kleinen Hilfen gehören zum familiären Band und werden nicht wie Pflegeleistungen abgegolten. Ersetzt werden nur tatsächliche Auslagen, etwa Fahrtkosten, oder echte Vermögenseinbußen.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Betreuung durch Angehörige nach Unfall
Schadenersatz · Ersatz für entgangene Pflegeleistungen
Schadenersatz · Pflege durch Angehörige nach Unfall
Schadenersatz · Unfallbedingter Unterhaltsmehraufwand der Eltern