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Darf ich als Elternteil die Heilungskosten meines Kindes einklagen?

günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Unfallopfer, Versicherungen
Ja. Wenn Sie wegen Ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht für die Heilungskosten Ihres minderjährigen Kindes aufkommen, können Sie diesen Schaden im eigenen Namen einklagen. Dazu zählen etwa auch die Kosten eines verlorenen Semesters oder eigene Pflegeleistungen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 23.01.2019 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1962)

Der Vater ist berechtigt, jenen Schaden im eigenen Namen einzuklagen, der ihm auf Grund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht durch die Heilungskosten seines minderjährigen Sohnes entstanden ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022850 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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