Darf ich als Elternteil die Heilungskosten meines Kindes einklagen?
günstig für Elternteil betrifft Eltern, Kinder, Unfallopfer, Versicherungen
Ja. Wenn Sie wegen Ihrer gesetzlichen Unterhaltspflicht für die Heilungskosten Ihres minderjährigen Kindes aufkommen, können Sie diesen Schaden im eigenen Namen einklagen. Dazu zählen etwa auch die Kosten eines verlorenen Semesters oder eigene Pflegeleistungen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 23.01.2019 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1962)
Der Vater ist berechtigt, jenen Schaden im eigenen Namen einzuklagen, der ihm auf Grund seiner gesetzlichen Unterhaltspflicht durch die Heilungskosten seines minderjährigen Sohnes entstanden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Pflegeleistungen der Eltern.OGH 5 Ob 38/04f, 29.03.2004
- § 1309 ABGBOGH 2 Ob 118/80, 14.10.1980
- Auch hinsichtlich der künftig zu erwartenden Aufwendungen aus der Hirnschädigung zufolge Frühgeburt (Feststellungsklage).OGH 2 Ob 27/80, 25.03.1980
- TrauerkleidungOGH 5 Ob 81/70, 08.04.1970
- Kosten eines verlorenen Semesters und des dadurch verlängerten Studiums.OGH 2 Ob 364/69, 18.12.1969
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Verlängerung der Unterhaltspflicht durch Aufschub des Eintritts der Selbsterhaltungsfähigkeit.OGH 2 Ob 241/67, 09.11.1967
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0022850 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 1 Ob 203/18m, 23.01.2019, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018, Fall aus Steiermark
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 1
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