Kann ich als Elternteil unfallbedingte Mehrkosten ersetzt bekommen?
günstig für Eltern betrifft Eltern, Kinder, Geschädigte, Schädiger
Müssen Sie wegen eines Unfalls mehr für den Unterhalt Ihres Kindes aufwenden, können Sie dieses Geld vom Schädiger verlangen. Es handelt sich dabei nicht um Ihren eigenen Schaden. Der Anspruch des Kindes geht vielmehr in dem Umfang auf Sie über, in dem Sie geleistet haben.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2018, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2018)
Bei unfallbedingtem Unterhaltsmehraufwand ist die Aktivlegitimation der Unterhaltspflichtigen grundsätzlich zu bejahen. Es handelt sich dabei freilich nicht um einen eigenen Schaden des ersatzberechtigten Elternteils, sondern um einen Fall der Schadensüberwälzung.
Der Anspruch geht analog § 1358 ABGB aufgrund der Leistung in deren Umfang auf den bloß formell haftenden Unterhaltsschuldner über.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei verlängerter Ausbildungsdauer oder verspätetem Eintritt in die Ausbilung besteht der mögliche Schaden darin, dass der Unterhaltsberechtigte später in das Erwerbsleben eintreten und daher länger nicht selbsterhaltungsfähig sein wird.OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018
- Ein solcher Ersatzanspruch kann in Bezug auf künftig nicht auszuschließende Leistungspflichten des Unterhaltsschuldners, für die materiell der Schädiger haftet, nach § 228 ZPO festgestellt werden.OGH 2 Ob 18/18p, 25.04.2018
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0132110 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 3.
- OGH 2 Ob 20/24s, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 2 Ob 198/23s, 21.11.2023, Fall aus Tirol
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 1295 · Von der Verbindlichkeit zum Schadenersatze
- ABGB § 1325 · Insbesondere
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