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Darf das Heim mir Kosten verrechnen, die die Sozialhilfe deckt?

günstig für Heimbewohner betrifft Heimbewohner, Angehörige, Heimträger, Konsument
Nein. Zahlen müssen Sie dem Heimträger nur für Zusatzleistungen, die über die vom Sozialhilfeträger geschuldete Leistung hinausgehen. Was nach dem Sozialhilfegesetz nicht als Eigenleistung vorgeschrieben werden darf, kann Ihnen auch nicht über eine Vertragsklausel als Kostenersatz verrechnet werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 2006, zuletzt bestätigt am 19.02.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2006)

Eine Entgeltspflicht des Betroffenen gegenüber dem Heimträger besteht nur für Zusatzleistungen, die über die vom Sozialhilfeträger geschuldete Sozialhilfeleistung hinausgehen. Was nach dem jeweiligen Sozialhilfegesetz nicht bescheidmäßig als Eigenleistung festgelegt werden darf, kann auch nicht auf rechtsgeschäftlichem Weg über angebliche Kostenersatzpflichten verlangt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0121570 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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