OGH 3 Ob 109/20f
Worum es ging: Wer muss beweisen, dass der Unterhalt schon bezahlt wurde?
Die Regeln aus dieser Entscheidung
Auch in Verfahren, in denen das Gericht selbst ermittelt, gelten Regeln über Behauptungs- und Beweislast, wenn es um vermögensrechtliche Ansprüche geht und sich die Beteiligten in verschiedenen Rollen gegenüberstehen. Wird Unterhalt für die Vergangenheit verlangt, muss der Unterhaltspflichtige selbst behaupten, dass der Anspruch erloschen ist, etwa weil ein Dritter gezahlt hat.
Maßgeblich ist die tatsächliche wirtschaftliche Lage, also das Gesamteinkommen nach Abzug von Steuern und öffentlichen Abgaben. Es zählt die Summe der Mittel, die tatsächlich verfügbar sind. Die steuerliche Bemessungsgrundlage ist bei Bedarf nach den Regeln des Unterhaltsrechts zu korrigieren.
Auch Leistungen der öffentlichen Hand gehören grundsätzlich zur Grundlage der Unterhaltsbemessung. Dass eine Leistung einen bestimmten Zweck hat, reicht für sich allein nicht aus, um sie herauszunehmen.
Kreditraten für eine Wohnung, Betriebskosten und Mietzahlungen senken die Grundlage für die Unterhaltsberechnung grundsätzlich nicht. Nur Kredite, die Sie für unabwendbare außergewöhnliche Belastungen aufnehmen mussten, dürfen abgezogen werden.
In der Regel ja, wenn sie für den allgemeinen Bedarf zur Verfügung steht; das gilt für das Einkommen beider Seiten. Nicht als Einkommen zählen Leistungen, die einen besonderen Mehraufwand abdecken, etwa Pflegegeld, oder die das Gesetz ausdrücklich ausnimmt. Kann die Leistung später zurückgefordert werden, bleibt der Unterhaltsanspruch bestehen.
Ja. Zur Bemessungsgrundlage zählen alle tatsächlich erzielten Einnahmen in Geld oder geldwerten Leistungen, über die Sie verfügen können. Auch der Unterhalt, den Sie von Ihrem Ehegatten erhalten, erhöht Ihre Leistungsfähigkeit und wird mitgerechnet. Ausgenommen sind nur Zahlungen, die tatsächliche Auslagen abgelten.
Auch Leistungen, die der Unterhaltspflichtige nicht in Geld erhält, zählen zu seinem Einkommen. Darf er zum Beispiel das Firmenauto privat nutzen, fließt dieser Vorteil in die Grundlage für die Unterhaltsberechnung ein.
Wenn Sie unterhaltspflichtig sind, müssen Sie alle Umstände behaupten und beweisen, die Ihre Verpflichtung aufheben oder verringern. Dazu gehört, Art und Umfang der geltend gemachten Sachaufwendungen nachzuweisen, im entschiedenen Fall die Anschaffungskosten und Betriebskosten eines behindertengerechten Autos.
Lebt Ihr Kind im Ausland, muss der Unterhalt zu den dortigen Lebensverhältnissen und zur Kaufkraft passen. Gleichzeitig soll das Kind am Lebensstandard des in Österreich lebenden Elternteils teilhaben. Beide Gesichtspunkte sind gegeneinander abzuwägen.
Ja. Stellt der Staat der unterhaltspflichtigen Person eine Wohnmöglichkeit kostenlos zur Verfügung, erhöht das die Grundlage, nach der der Unterhalt bemessen wird. Der ersparte Wohnaufwand wird also mitgerechnet.
Der Weg durch die Instanzen
- Bezirksgericht Salzburg, 13.12.2019, 4 Pu 90/19m-7
- Landesgericht Salzburg als Rekursgericht, 30.04.2020, 21 R 38/20i-15
Entscheidungstext
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Gericht
OGH
Entscheidungsdatum
18.08.2020
Geschäftszahl
3Ob109/20f
Kopf
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Hofrat Dr. Roch als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. PD Dr. Rassi und die Hofrätinnen Dr. Weixelbraun-Mohr, Dr. Kodek und Mag. Wessely-Kristöfel als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder 1. A*, geboren am * 2002, 2. S*, geboren am * 2007, in Unterhaltssachen vertreten durch das Land Salzburg als Kinder- und Jugendhilfeträger, vertreten durch den Bürgermeister der Stadt Salzburg, Kinder- und Jugendhilfe, Salzburg, St. Julien Straße 20, über den Revisionsrekurs der Minderjährigen gegen den Beschluss des Landesgerichts Salzburg als Rekursgericht vom 30. April 2020, GZ 21 R 38/20i-15, mit dem der Beschluss des Bezirksgerichts Salzburg vom 13. Dezember 2019, GZ 4 Pu 90/19m-7, teilweise abgeändert wurde, den
Beschluss
gefasst:
Spruch
Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben.
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