Kann ich Corona-Unterhaltsvorschuss nach Ablauf neuerlich beantragen?
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Ja. Nach dem Ende des Zeitraums, für den bereits Vorschüsse nach der Corona-Sonderregel gewährt wurden, dürfen Sie neu beantragen. Ein neuer Antrag vor Ablauf dieses Zeitraums ist dagegen nicht zulässig, und eine Weitergewährung auf fünf Jahre kommt nicht in Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 2021, zuletzt bestätigt am 13.09.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2021)
Ein neuer Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen nach § 7 1. COVID-19-JuBG ist nach Ablauf der Periode, für die bereits Vorschüsse nach diesem Gesetz gewährt wurden, zulässig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die neuerliche Beantragung setzt auch die Heranziehung des Vorschussgrundes des § 7 1. COVID-19-JuBG voraus. Die Umdeutung eines ausschließlich auf §§ 3, 4 Z 1 UVG gestützten Antrages in einen Unterhaltsvorschussantrag aufgrund des § 7 1. COVID-19-JuBG ist dagegen nicht möglich, weil die Vorschüsse nach diesen Bestimmungen durch verschiedene Anspruchsvoraussetzungen charakterisiert sind und das Gericht zudem nicht berechtigt ist, einen anderen Vorschussgrund als beantragt für den Zuspruch heranzuziehen.OGH 10 Ob 27/22a, 13.09.2022
- Gerade bei COVID-19-Vorschüssen ist eine wiederholte Antragstellung auf Neu-Gewährung noch vor Ablauf der Periode, für die diese Vorschüsse bereits gewährt wurden, nicht zulässig, könnten doch sonst die gesetzlichen Bestimmungen über den zeitlichen Anwendungsbereich für eine neuerliche Antragstellung umgangen werden. Es bestünde die Gefahr, dass sich der Antragsteller eine bestimmte Rechtslage „sichert“. Die Antragstellung ist daher erst in dem Monat zulässig, dessen Monatserster den Leistungsbeginn nach § 8 Abs 1 UVG markiert.OGH 10 Ob 16/21g, 22.06.2021
- Eine Weitergewährung von COVID-19-Vorschüssen auf fünf Jahre iSd § 18 UVG kommt dagegen nicht in Betracht, weil der Gesetzgeber nur eine befristete Maßnahme für die Dauer der „Corona-Krise“ und keine Dauerlösung schaffen wollte. Auch bei den bisherigen Ausdehnungen des zeitlichen Anwendungsbereichs hatte der Gesetzgeber jeweils nur die Möglichkeit einer Neu-Gewährung im Auge.OGH 10 Ob 16/21g, 22.06.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0133602 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 10 Ob 18/22b, 13.09.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 10 Ob 27/22a, 13.09.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
COVID-19-JuBG §7
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